Die Mitglieder des Verbandes bilden den Verbandstag. Dem Verbandstag gehören darüber hinaus die Mitglieder des Vorstandes und des Verbandsrates sowie Besondere Vertreter (§ 30 BGB) an. Der ordentliche Verbandstag findet einmal jährlich statt, außerordentliche Verbandsversammlungen können z.B. auf Einladung des Vorstandes einberufen werden, wenn dieser es für erforderlich hält. Die Aufgaben des Verbandstages bestehen unter anderem darin, den Geschäftsbericht des Verbandsvorstandes und den Bericht des Verbandsrates entgegenzunehmen, den Jahresabschluss zu genehmigen und über Satzungsänderungen auf Vorschlag des Verbandsvorstandes zu beschließen. Der Verbandstag ist in allen Angelegenheiten zuständig, soweit diese nicht nach Gesetz oder Satzung einem anderen Organ zugewiesen sind. Durch Satzungsänderung im Jahr 2022 sind die Grundlagen dafür geschaffen worden, dass der Verbandstag in digitaler Form durchgeführt werden kann, so dass sich die Verbandsmitglieder, Vorstand und Verbandsrat öfter als einmal im Jahr im virtuellen Format treffen und austauschen können.